06. 05. 2004
STADLER: Ein Ausweg aus der Krise beim Zuwanderungsgesetz
BERLIN. Zum Streit um das Zuwanderungsgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:
Es ist und bleibt absurd, Verhandlungen abzubrechen, wenn 95 Prozent aller Streitfragen bereits gelöst sind. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses stehen daher weiterhin in der Pflicht, ein gemeinsam von SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP getragenes Zuwanderungsgesetz vorzulegen.
Für die Akzeptanz in der Bevölkerung braucht ein solches Gesetz einen breiten Konsens. Die Behauptung der Grünen, weite Teile des ursprünglichen Gesetzes könnten ohne Zustimmung des Bundesrates und damit ohne Rücksicht auf FDP, CDU und CSU von Rot/Grün alleine verabschiedet werden, ist falsch. Änderungen des Ausländerrechts und Regelungen zur Integrationspolitik sind zustimmungspflichtig, da sie das Verwaltungshandeln der Ländern und deren Finanzen erheblich berühren.
Der schon erreichte Verhandlungsstand ließ erhebliche Fortschritte gegenüber dem geltenden Recht erwarten. Gerade im humanitären Bereich würden durch das Zuwanderungsgesetz mit der Einrichtung von Härtefallkommissionen sowie der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung langjährige Forderungen der Menschenrechtsorganisationen erfüllt werden. Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt beträfe nicht nur Höchstqualifizierte, sondern es gäbe auch eine vorsichtige Öffnung für die Zuwanderung von Personen mit mittlerer beruflicher Qualifikation sowie für Selbstständige.
Die diesem wichtigen Thema völlig unangemessene Sprache des Grünen-Vorsitzenden Bütikofer, das "Spiel" sei aus, war daher unverantwortlich.
Es muss eine Ausweg aus der Krise gefunden werden. Ich schlage hierfür vor, sich an die am Samstagabend in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses getroffene Vereinbarung zu halten.
Der Bundesinnenminister muss demnach Position beziehen zu den von Peter Müller aufgeworfenen drei Themen: Ausweisung von Schleusern, Ausweisung von Personen, die zur Gewaltanwendung aufrufen ("Hassprediger") und Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Gleichzeitig muss die CDU/CSU verbindlich darlegen, welche einzelnen Punkte aus der großen Anzahl ihrer Änderungsanträge ihr so wichtig sind, dass über sie noch im Vermittlungsverfahren gesprochen werden muss, und welche Forderungen sie an anderer Stelle, etwa mit eigenen Gesetzentwürfen, in die politische Debatte einbringt. Die FDP hat die CDU/CSU mehrfach aufgefordert, sich derzeit auf zentral wichtige Sicherheitsfragen zu konzentrieren, damit das Vermittlungsverfahren nicht überfrachtet wird.
Ich schlage vor, dass diese am 1. Mai in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses getroffene Verabredung strikt eingehalten wird. Wenn einerseits der Bundesinnenminister, andererseits die CDU/CSU die zugesagten Stellungnahmen allen Verhandlungspartner vorgelegt haben, ist der richtige Zeitpunkt, um zu entscheiden, ob eine Grundlage für einen letzten Verhandlungstermin besteht.
Wenn die Grünen sich diesem vernünftigen Verfahrensvorschlag entziehen, tragen sie die Verantwortung dafür, dass nach dreijähriger öffentlicher Debatte die Politik sich als unfähig zur Lösung eines dringenden gesellschaftlichen Problems erweisen würde.
Bettina Lauer - Telefon (030) 227 54618 -
[email protected]